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III. Allgemeine, strukturelle, inhaltliche
und organisatorische Maßnahmenbereiche
- Aufbau einer Stiftung Musik für Kinder
- ggf. mit Zustiftung des Landes Baden-Württemberg
- Gründung eines Landesbeirats für Fragen der kulturellen Erziehung (- vergleichbar dem Sportbeirat -)
- Einführung von Kinder-Musikbeauftragten der Sängerbünde bzw. auch der Kirchen
(Ausweitung des Liedergarten-Modells, Komponieren von mehrstimmigen Chorsätzen zu den "Monatsliedern")
- Betonung des "offenen Liedersingens" - z. B. im kirchlichen Bereich, bei Festen in Gemeinden, Städten usw.
- Erstellen eines Leitfadens für die kommunalen Spitzenverbände mit Handlungsempfehlungen im Bereich der Kindergärten, für Weiterbildungsmaßnahmen für Erzieher und Erzieherinnen und zur Bereicherung des öffentlichen Kulturlebens durch gemeinsames Singen
- Empfehlung für den Südwestrundfunk, die Musikhochschulen und die Kirchen, mehr Konzerte für Kinder einzurichten
- Impulse zum Aufbau weiterer Kinderchöre
- Kompositionswettbewerbe für "Kinder-Liedermacher"
- Aufrufe an Literaten zu alten Liedtexten auch neue Strophen zu dichten (norwegisches Modell)
- Einführung regelmäßiger Hörfunk- und Fernsehsendungen zur "Musik für Kinder" bzw. zum "Singen mit Kindern"
- Einführung eines Fernseh-Liederquiz mit Prominenten
("Promis singen für Kinder, Kinder singen für Promis")
- Vergabe von Preisen für besonders gelungene Kinder-Musiksendungen in Hörfunk und Fernsehen
- Neu: Einführung eines "Singmobils", welches nacheinander besondere Grundschul-Standorte, Kindergärten usw. im Lande ansteuert.
- Neu:Redaktion eines Flyers mit allen ausgewählten Maßnahmenbeispielen, um im Sinne einer besonderen Öffentlichkeitsarbeit die hier vorliegenden Maßnahmen zu verdeutlichen.
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